Prozess in Eisenstadt

Mann der Vergewaltigung beschuldigt: Freispruch

Burgenland
11.04.2022 11:00

Belastende Monate erlebte ein junger Familienvater aus dem Burgenland. Seine Ex-Freundin hatte ihn der Vergewaltigung bezichtigt - aber erst fast fünf Jahre nach der mutmaßlichen Tat Anzeige erstattet. Beim Prozess in Eisenstadt gab‘s für den Angeklagten schließlich einen Freispruch.

Ein gemeinsames Leben wollten sich ein heute 31-jähriger Burgenländer und seine frühere Freundin aufbauen. Man kannte sich seit dem Jahr 2007, sechs Jahre später wurde aus Freundschaft Liebe. Der Kauf eines Einfamilienhauses 2014 sollte das Glück besiegeln. Doch das Schicksal wollte es anders. Das Paar lebte sich auseinander, es kam immer wieder zu Streitigkeiten. Auch im Schlafzimmer herrschte ab 2016 die sprichwörtliche Flaute, Sex war selten, wie beim Prozess herauskam. Im November 2016 schließlich stand gar die Trennung unmittelbar bevor. Und da soll es passiert sein. Laut Staatsanwaltschaft Eisenstadt habe der Angeklagte seine Partnerin im Schlaf vergewaltigt und sie - als sie aufwachte und sich wehrte - festgehalten. Doch die Anzeige erstattete das mutmaßliche Opfer erst fünf Jahre später, im Jahr 2021.

Beschuldigter von Anklage überrascht
Der mittlerweile mit einer anderen Frau verheiratete und frisch gebackene Familienvater fiel aus allen Wolken, als er von den Ermittlungen gegen ihn erfuhr. Kein Wunder, sieht das Strafgesetzbuch für Vergewaltigung doch bis zu zehn Jahre Haft vor.

„Ich kann mir die Vorwürfe nicht erklären, möglicherweise vergönnt mir meine Ex mein aktuelles Glück nicht“, so der Burgenländer beim Prozess in Eisenstadt. Sein Verteidiger wies zudem auf mehrere Widersprüche in der Aussage des angeblichen Vergewaltigungsopfers hin.

Auch eine Freundin, die in der Tatnacht nach eigenen Angaben im Haus des Paares übernachtet hatte, will nichts von einer Vergewaltigung mitbekommen haben. Wohl aber habe sie die damalige Partnerin des Mannes nach besagter Nacht zu einer Apotheke für die „Pille danach“ gefahren.

Von Vorwürfen freigesprochen
Berufsrichter und Schöffen berieten sich angesichts des schwierigen Sachverhaltes besonders intensiv - es standen immerhin Aussage gegen Aussage und diverse Unstimmigkeiten bei den Angaben des mutmaßlichen Opfers im Raum - und fällten am Ende einen „Freispruch im Zweifel“. Weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgab ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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